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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich.  

Bei Mehrtagestouren/Trekkingreisen bitten wir Sie nach Erhalt der Bestätigung innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Tourbeginn fällig.

Bei halb- und eintägigen Touren, sowie bei kurzfristiger Buchung einer Mehrtagestour ist der Gesamtpreis sofort und vor der Tour zu begleichen.
Wünsche des Kunden sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von Hikeunamatata bestätigt worden sind.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bestätigen diese gelesen und verstanden zu haben.

 

2. Im Preis enthaltene Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind dem jeweiligen Angebot/Detailprogramm zu entnehmen.

 

Die Kosten der Wanderleitung (Führung und Organisation) sind im Preis inbegriffen. Die im Preis zusätzlich enthaltenen Leistungen, beispielsweise Übernachtung sind im Angebot beschrieben.
Reise- und Transportkosten, Zwischenverpflegung, Lunchs und Getränke sind, sofern nicht anders aufgeführt, nicht inbegriffen. Allen Nichtmitgliedern wird ein Aufpreis von CHF 10.- pro Nacht in SAC-Hütten berechnet. Wir empfehlen ein Beitritt zum SAC.
Materialmiete wird immer zusätzlich verrechnet.

 

3.Rücktritt durch Teilnehmer / Annullierungskosten
3.1 Durch den Kunden:
Annullationen sind erst gültig, wenn sie schriftlich bei Hikeunamatata eingehen. 
Bei einer Annullation durch den Teilnehmer vor Beginn der Tour, fallen folgende Kosten an:
• 13 - 0 Tage vorher 100 % des Rechnungsbetrages

• 20-14 Tage vorher 50 % des Rechnungsbetrages
• >21 Tage vorher 30 % des Rechnungsbetrages


Als Stichtag gilt der Tag an dem die schriftliche Annullation  eingegangen ist. Sind Sie nicht in der Lage die Reise anzutreten, können uns jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sollten Sie die Tour oder Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.

 

3.2 Durch den Veranstalter:
Wird eine Tour oder Reise auf Grund äusserer Bedingungen (z.B. Wetter, höhere Gewalt, Krankheit) oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, so kann Hikeunamatata auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

4. Programmänderungen

Unsere Touren finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Touren in den Bergen beinhalten aber ein gewisses Risiko, welches durch eine sorgfältige Planung auf ein Minimum reduziert wird. Der Teilnehmer akzeptiert diesbezügliche Änderungen von Hikeunamatata. Auch die Verfassung der Teilnehmer kann kurzfristig zu Änderungen führen. Es kann sein, dass aufgrund schlechter Bedingungen oder mangelnder Teilnehmerzahl Touren abgeändert oder ganz abgesagt werden müssen. Der Wanderleiter ist berechtigt, die Tour jederzeit den herrschenden Bedingungen anzupassen. Dabei kommt auch ein Gebietswechsel oder eine Programmänderung in Frage. Mehrkosten, welche wegen einer Änderung betreffend Programm, Gebiet, Übernachtung oder Anreise anfallen, gehen zu Lasen des Teilnehmers. Muss eine Tour abgesagt werden, stellt Hikeunamatata dem Teilnehmer eine Gutschrift aus, sofern der Betrag bereits bezahlt wurde.
Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Es ist Hikeunamatata im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

5. Sicherheit und Haftung
Hikeunamatata bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem kann ein Restrisiko in den Bergen nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.
Hikeunamatata behält sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung, mangelnder körperlicher Verfassung und unangebrachtem Verhalten einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.

7. Versicherung

Für den Versicherungsschutz sind Sie selbst verantwortlich. Eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluss von Rettungskosten ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen Ihnen eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA und den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.

​8.Mitwirkung

Hikeunamatata legt viel Wert auf ein gutes Gruppenklima während den Touren. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Möglichstes zur guten Atmosphäre und zum Gelingen der Tour beizutragen. Sollte sich ein Teilnehmer gegensätzlich verhalten und damit den Ablauf der Tour stören, ist es Hikeunamatata vorbehalten, ihn ohne Rückerstattung der Kosten von der Tour auszuschliessen.

 

9.Vertretung im Verhinderungsfall

Ist der Wanderleiter/Wanderleiterin für die gebuchte Tour verhindert, darf ein Ersatzwanderleiter die geplante Tour durchführen.

 

10.Datenschutz

Hikeunamatata verwendet Teilnehmerdaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand des Newsletters. Persönlichen Daten wie Emailadresse, Telefonnummer, Gesundheitszustand usw. werden von nicht an Dritte weitergegeben. Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer, Tourenleiter aufgenommen und untereinander zugänglich gemacht. Hikeunamatata behält sich vor, Bilder (ohne Gesichtserkennung) für Marketingzwecke zu verwenden.

11.Reklamationen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, verlangen Sie unverzüglich bei der Tourenleitung Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Tourenleitung eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie spätestens 14 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen.

12.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und Hikeunamatata unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde des Wanderleiters.

 

13.Copyright

​Alle Inhalte dieser Webseite unterliegen dem Urheberrecht © Hikeunamatata, 2023. Die Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte, insbesondere der Fotos und Videos ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Hikeunamatata nicht gestattet. 

Jonen, 22. Juni 2023

Hikeunamatata
Fabian Bräm
Radmühlestrasse 4
8916 Jonen

KONTAKT

Fabian Bräm

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Tel.: +41 (0) 79 449 37 25

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Danke für die Nachricht!

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